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Standortgrenzen

Standortgrenzen bezeichnet die räumliche Begrenzung eines Standorts, eines Unternehmensstandortes oder eines Verwaltungsraums, innerhalb derer zentrale Rechts- und Nutzungsbezüge zusammenfallen. In der Praxis umfassen Standortgrenzen oft Eigentumsgrenzen wie Flurstücksgrenzen, verankert im Grundbuch, sowie räumliche Planungsgrenzen wie Bebauungspläne, Flächennutzungspläne oder Zonen. Zusätzlich können funktionale Grenzen definiert werden, etwa das Einzugsgebiet eines Logistikzentrums, den Liefer- oder Servicebereich.

Die Bestimmung von Standortgrenzen dient der Rechtsklarheit, Planbarkeit und der Steuerung von Infrastruktur, Umweltauflagen und Risikomanagement.

Standortgrenzen werden durch Vermessungs- und Katasterdaten, Verträge, Bebauungspläne, Umweltauflagen und geografische Informationssysteme festgelegt. Moderne Methoden nutzen

Rechtlich relevant sind Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Grenzverhandlungen und Grenzstreitigkeiten. Öffentliche Planung regelt Bebauung, Verkehrsanbindung und Umweltfolgen innerhalb

Beispiele: Ein Industriepark hat eine Standortgrenze, die Grundstücks- und Erschließungsverträge festlegen; eine Stadt definiert das Einzugsgebiet

Für
Unternehmen
beeinflussen
Standortgrenzen
die
Standortentscheidung,
Bau-
und
Nutzungsrechte,
Erschließungskosten
und
betriebliche
Abläufe,
etwa
Betriebsfläche,
Lärm-
und
Emissionsgrenzen.
GIS,
Luftbilder,
GPS
und
Satellitenbeobachtung,
um
Grenzen
genau
abzubilden
und
zu
verwalten.
der
Grenzen.
für
Entsorgungsdienstleistungen;
in
der
Grenzregion
können
Standortgrenzen
auch
grenzüberschreitend
sein.