Standortgrenzen
Standortgrenzen bezeichnet die räumliche Begrenzung eines Standorts, eines Unternehmensstandortes oder eines Verwaltungsraums, innerhalb derer zentrale Rechts- und Nutzungsbezüge zusammenfallen. In der Praxis umfassen Standortgrenzen oft Eigentumsgrenzen wie Flurstücksgrenzen, verankert im Grundbuch, sowie räumliche Planungsgrenzen wie Bebauungspläne, Flächennutzungspläne oder Zonen. Zusätzlich können funktionale Grenzen definiert werden, etwa das Einzugsgebiet eines Logistikzentrums, den Liefer- oder Servicebereich.
Die Bestimmung von Standortgrenzen dient der Rechtsklarheit, Planbarkeit und der Steuerung von Infrastruktur, Umweltauflagen und Risikomanagement.
Standortgrenzen werden durch Vermessungs- und Katasterdaten, Verträge, Bebauungspläne, Umweltauflagen und geografische Informationssysteme festgelegt. Moderne Methoden nutzen
Rechtlich relevant sind Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Grenzverhandlungen und Grenzstreitigkeiten. Öffentliche Planung regelt Bebauung, Verkehrsanbindung und Umweltfolgen innerhalb
Beispiele: Ein Industriepark hat eine Standortgrenze, die Grundstücks- und Erschließungsverträge festlegen; eine Stadt definiert das Einzugsgebiet