Staatsname
Staatsname bezeichnet die offizielle Bezeichnung eines souveränen Staates oder einer Staatengemeinschaft. Er dient der eindeutigen Identifikation in Verfassungen, Gesetzen, Verträgen sowie in amtlichen Dokumenten und der internationalen Kommunikation. Typischerweise gibt es eine Langform, die vollständige amtliche Bezeichnung, und eine Kurz- oder Alltagsbezeichnung, die im täglichen Sprachgebrauch verwendet wird. Darüber hinaus führen viele Staaten Bezeichnungen in unterschiedlichen Sprachen, die im internationalen Verkehr genutzt werden.
Beispiele für Lang- und Kurzformen (deutsche Ausprägung): Deutschland – Bundesrepublik Deutschland; Frankreich – Französische Republik (Amtssprache République française);
Namensänderungen können durch Verfassungsänderungen, Staatsgründungen, Unabhängigkeits- oder Vereinbarungsprozesse entstehen. Solche Änderungen beeinflussen Rechtsverkehr, Diplomatie und internationale