Spezialberufen
Der Begriff Spezialberufen bezeichnet in deutschsprachigen Rechtsordnungen Berufe, die wegen ihrer besonderen Verantwortung und Sicherheitsrelevanz eine gesonderte Qualifikation, Zulassung oder Registrierung erfordern. Im Gegensatz zu allgemein ausübbaren Tätigkeiten unterliegen Spezialberufe typischerweise staatlichen oder berufsständischen Regelungen, einschließlich Titel- und Berufsausübungsrechten. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Land, Bundesland oder Kanton.
Zugang zu Spezialberufen erfolgt in der Regel über formale Bildung oder Ausbildung, gefolgt von einer staatlichen
Typische Beispiele für Spezialberufe sind medizinische Berufe (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt), Rechtsberufe (Rechtsanwalt, Notar), Architekten und
Die Rolle von Spezialberufen besteht darin, öffentliche Interessen zu schützen, Fehlerquellen zu minimieren und Vertrauen in