Sicherheitsvertreter
Sicherheitsvertreter ist eine Bezeichnung für eine von der Belegschaft benannte oder gewählte Person, die in Unternehmen und Organisationen die Belange der Arbeitssicherheit vertritt. Der Begriff wird im Kontext des deutschen Arbeits- und Arbeitsschutzrechts verwendet; ähnliche Rollen können je nach Rechtslage auch als Sicherheitsbeauftragter oder Beauftragter für Arbeitssicherheit bezeichnet werden. Die konkrete Ausgestaltung, Wahl oder Ernennung sowie die Kompetenzen richten sich nach Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutzgesetz und branchenspezifischen Vorschriften und sind daher je nach Unternehmen unterschiedlich.
Aufgaben und Befugnisse eines Sicherheitsvertreters umfassen typischerweise die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und der Planung von Schutzmaßnahmen,
Zusammenarbeit: Der Sicherheitsvertreter arbeitet eng mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Arbeitsschutzmanagement des Unternehmens
Hinweis: Da die gesetzliche Ausgestaltung variiert, sollten lokale Regelungen und betriebliche Vereinbarungen konsultiert werden.