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Selbstnutzung

Selbstnutzung bezeichnet die Nutzung eines Vermögensgegenstands durch seinen Eigentümer zu privaten Zwecken, statt Vermietung, Verpachtung oder gewerblicher Nutzung. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, besonders im Immobilienrecht, im Steuerrecht und im betrieblichen Kontext. Ziel der Bezeichnung ist es, zwischen persönlicher Nutzung und fremder Nutzung zu unterscheiden, um entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Folgen abzuleiten.

Im Immobilienbereich beschreibt Selbstnutzung, ob Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus als Haupt- oder Zweitwohnsitz bewohnt.

Im Steuerrecht kann Selbstnutzung Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen oder -nutzungen haben; Details hängen

Auch bei Fahrzeugen kommt Selbstnutzung vor: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, spricht man von Selbstnutzung.

Zusammengefasst bezeichnet Selbstnutzung die persönliche Nutzung durch den Eigentümer und beeinflusst rechtliche, steuerliche und versicherungstechnische Aspekte.

Diese
Form
der
Nutzung
unterscheidet
sich
von
Vermietung
unter
anderem
in
der
Behandlung
von
Versicherungen,
Fördermitteln
und
steuerlichen
Regelungen.
Bei
selbst
genutztem
Wohnraum
fallen
Einnahmen
aus
Vermietung
in
der
Regel
weg;
dafür
gelten
je
nach
Rechtsordnung
andere
Regelungen
für
Kostenabzüge,
Zinsmöglichkeiten
und
Förderprogramme.
Verträge,
Grundbucheinträge
und
kommunale
Vorschriften
definieren
oft,
wer
die
Nutzung
festlegt
und
welche
Rechte
aus
dem
Eigentum
resultieren.
vom
jeweiligen
nationalen
Recht
ab.
Bei
Betriebs-
oder
Gewerbenutzung
eines
Vermögenswertes
gilt
Selbstnutzung
oft
in
Abgrenzung
zu
gewerblicher
Nutzung,
mit
entsprechenden
Folgen
für
Absetzbarkeit
von
Kosten
und
Abschreibungen.
Hierunter
können
geldwerte
Vorteile
oder
steuerliche
Regelungen
greifen,
die
den
privaten
Nutzungsanteil
betreffen.
Sie
unterscheidet
sich
wesentlich
von
Vermietung
oder
gewerblicher
Nutzung.