Selbstnutzung
Selbstnutzung bezeichnet die Nutzung eines Vermögensgegenstands durch seinen Eigentümer zu privaten Zwecken, statt Vermietung, Verpachtung oder gewerblicher Nutzung. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, besonders im Immobilienrecht, im Steuerrecht und im betrieblichen Kontext. Ziel der Bezeichnung ist es, zwischen persönlicher Nutzung und fremder Nutzung zu unterscheiden, um entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Folgen abzuleiten.
Im Immobilienbereich beschreibt Selbstnutzung, ob Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus als Haupt- oder Zweitwohnsitz bewohnt.
Im Steuerrecht kann Selbstnutzung Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen oder -nutzungen haben; Details hängen
Auch bei Fahrzeugen kommt Selbstnutzung vor: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, spricht man von Selbstnutzung.
Zusammengefasst bezeichnet Selbstnutzung die persönliche Nutzung durch den Eigentümer und beeinflusst rechtliche, steuerliche und versicherungstechnische Aspekte.