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Selbstbegrenzung

Selbstbegrenzung bezeichnet das bewusste, freiwillige Beschränken eigener Handlungen, Ressourcen oder Macht, um negative Folgen für andere, die Umwelt oder die eigene Integrität zu vermeiden. Sie kann individuell motiviert sein oder auf kollektiven Normen beruhen und wird in Ethik, Politikwissenschaft, Soziologie und Technologie diskutiert. Der Begriff umfasst sowohl persönliche Selbstdisziplin als auch institutionelle Begrenzungen von Macht.

Auf individueller Ebene äußert sich Selbstbegrenzung in Verhaltensänderungen wie moderatem Konsum, emotionaler Selbstbeherrschung oder dem Verzicht

Mechanismen der Selbstbegrenzung sind innere Werte, Normen und Erziehung, die Verhalten steuern, sowie soziale Sanktionen, die

Historisch finden sich Ideen der Selbstbegrenzung in der stoischen Philosophie und im Buddhismus, die Selbstkontrolle als

Zusammenfassend ist Selbstbegrenzung ein vielschichtiges Konzept, das individuelle, soziale und politische Ebenen umfasst. Sie kann Stabilität

auf
impulsive
Handlungen.
In
Berufsethik,
Politik
und
Verwaltung
bedeutet
sie
das
Vermeiden
von
Interessenkonflikten,
Transparenzpflichten
und
freiwillige
Machtbeschränkungen.
Sie
kann
auch
die
Einführung
von
Kontrollen
und
Gegengewichten
oder
verfassungsrechtlichen
Grenzen
umfassen.
das
Einhalten
fördern.
Rechtliche
und
institutionelle
Rahmen
können
unterstützend
wirken,
ohne
zu
ersetzen.
Vorteile
sind
Vertrauen,
Stabilität
und
nachhaltiges
Handeln;
Risiken
umfassen
Überforderung,
Verzerrung
von
Rechten
oder
eine
Fehlallokation
von
Ressourcen,
wenn
Grenzen
zu
eng
gesetzt
werden.
Tugend
betonen.
In
der
abendländischen
Politik
gehört
die
Begrenzung
staatlicher
Macht,
Rechtsstaatlichkeit
und
Verfassungsprinzipien
zu
den
Kernformen
der
Selbstbegrenzung.
In
der
Gegenwart
spielt
Selbstbegrenzung
eine
Rolle
in
Debatten
zu
Umwelt,
Digitalisierung
und
KI,
wo
normative
Grenzen
für
Handlungen
erforderlich
erscheinen.
fördern
und
Vertrauen
stärken,
verlangt
aber
klare
Werte,
Transparenz
und
angemessene
Grenzen,
damit
Freiheitsrechte
gewahrt
bleiben
und
notwendiges
Handeln
nicht
verhindert
wird.