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Seitenwänden

Seitenwänden bezeichnet man die vertikalen Flächen, die den Umfang eines Raums oder eines Bauteils seitlich begrenzen. Sie bilden im Gebäude die Seitenbegrenzung zwischen Innen- und Außenraum oder zwischen benachbarten Bauteilen. Je nach Funktion können Seitenwände tragend oder nicht tragend sein. Tragende Seitenwände übernehmen Lasten aus Decken oder oberen Geschossen und übertragen sie auf die Fundamente; nicht tragende Seitenwände dienen vorwiegend der Raumabgrenzung und dem Spritzschutz, oft auch der Schalldämmung.

Aus statischer Sicht unterscheiden sich Außen- von Innen-Seitenwänden; Außenwände enthalten oft Zusatzschichten wie Dämmung, Luftdichtung und

Materialien reichen von Massivbau (Ziegel, Beton) über Mauerwerk, Holzwerkstoffe, Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen bis zu geschlossenen Paneele-Systemen.

Wichtige bauphysikalische Eigenschaften sind Wärmedämmung, Schalldämmung, Feuerwiderstand und Luftdichtheit. Architektur- und Bauvorschriften legen Anforderungen fest, etwa

Mit Seitenwänden werden Räume gegliedert, Fassaden gegliedert und Tragwerk gestützt; in der Auslegung wird auf Statik,

Siehe auch: Wand, Außenwand, Innenwand, Trennwand, Wandaufbau, Wärmedämmung.

Wetterschutz;
Innenwände
bestehen
meist
aus
tragender
oder
nicht
tragender
Trennwand
und
Dämmung
je
nach
Bedarf.
Moderne
Seitenwände
nutzen
Wärmedämmverbundsysteme,
hinterlüftete
Fassaden
oder
vorgesetzte
Paneele;
Innenwände
können
Gipskarton,
Kalksandstein,
Leichtbauplatten
sein.
DIN/NFPA
in
Deutschland
oder
nationale
Bauordnungen
in
anderen
Ländern.
Konstruktion,
Lebensdauer
und
Wartung
geachtet.
In
technischen
Bereichen
wie
Schiffbau
oder
Fahrzeugbau
kann
der
Begriff
auch
die
seitlichen
Verkleidungen
der
Hülle
bezeichnen.