Schuldübernahme
Schuldübernahme bezeichnet im Zivilrecht den Vorgang, durch den eine bestehende Verbindlichkeit von einem ursprünglichen Schuldner auf einen neuen Schuldner übertragen wird. In der Praxis erfolgt dies mit der Zustimmung des Gläubigers; ohne dessen Einwilligung ist eine echte Übernahme in der Regel nicht möglich, da sie eine Änderung der Schuldnerschaft bewirkt.
Bei der schuldübernahme übernimmt der neue Schuldner die Verpflichtung zur Erfüllung der ursprünglichen Leistung. Häufig wird
Typische Anwendungsfelder sind Unternehmensrestrukturierungen, Kredit- oder Mietverträge sowie Lieferverträge. Wichtig ist eine klare vertragliche Vereinbarung, in
Schuldübernahme unterscheidet sich grundlegend von einer Forderungsabtretung (Zession). Bei der Zession wird lediglich die Gläubigstellung auf
Siehe auch: Bürgschaft, Zession, Schuldbeitritt, Vertrag zugunsten eines Dritten, Mietübernahme.