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Schuldpflicht

Schuldpflicht ist ein juristischer Begriff des deutschen Privatrechts, der die Verpflichtung des Schuldners beschreibt, aus einem Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Sie ergibt sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das aus Vertrag, gesetzlicher Vorschrift, aus culpa in contrahendo oder anderen schuldhaften Rechtsgründen entstehen kann.

Ein Schuldverhältnis begründet sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten des Schuldners. Hauptpflichten umfassen typischerweise die zu erbringende

Rechtsfolgen greifen bei Leistungsstörung, Verzug oder Unmöglichkeit. Verstößt der Schuldner gegen seine Schuldpflicht, kann der Gläubiger

Typische Beispiele verdeutlichen das Konzept: Im Kaufvertrag hat der Verkäufer eine Schuldpflicht zur Lieferung der Ware,

Quellen des Schuldrechts bilden überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und dazugehörige Vorschriften, die das Verhältnis von

Leistung,
wie
Zahlung
von
Geld,
Lieferung
von
Waren
oder
Erbringung
einer
Dienstleistung.
Nebenpflichten
dienen
dazu,
die
Hauptleistung
zu
ermöglichen
oder
zu
schützen,
etwa
Informationen,
Zusammenarbeit,
Schonung
des
Eigentums
des
Gläubigers
oder
Wahrung
von
Geheimnissen.
Die
konkrete
Schuldpflicht
hängt
vom
jeweiligen
Schuldverhältnis
ab
und
wird
durch
vertragliche
Vereinbarungen
bzw.
gesetzliche
Normen
bestimmt.
unter
anderem
Nacherfüllung,
Schadensersatz,
Rücktritt,
Minderung
des
Kaufpreises
oder
andere
Rechtsfolgen
verlangen.
Die
Abgrenzung
zwischen
Pflichtverletzungen
und
Haftung
hängt
vom
Einzelfall
und
den
vertraglichen
Vereinbarungen
ab.
der
Käufer
zur
Zahlung
des
Kaufpreises.
Im
Darlehen
schuldet
der
Schuldner
die
Rückzahlung
des
geliehenen
Betrags.
Allgemein
dient
die
Schuldpflicht
dem
Austausch
von
Leistungen
gemäß
den
Rechten
und
Pflichten
aus
dem
Schuldverhältnis.
Leistungspflicht,
Haftung
und
Rechtsfolgen
regeln.