Schuldpflicht
Schuldpflicht ist ein juristischer Begriff des deutschen Privatrechts, der die Verpflichtung des Schuldners beschreibt, aus einem Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Sie ergibt sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das aus Vertrag, gesetzlicher Vorschrift, aus culpa in contrahendo oder anderen schuldhaften Rechtsgründen entstehen kann.
Ein Schuldverhältnis begründet sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten des Schuldners. Hauptpflichten umfassen typischerweise die zu erbringende
Rechtsfolgen greifen bei Leistungsstörung, Verzug oder Unmöglichkeit. Verstößt der Schuldner gegen seine Schuldpflicht, kann der Gläubiger
Typische Beispiele verdeutlichen das Konzept: Im Kaufvertrag hat der Verkäufer eine Schuldpflicht zur Lieferung der Ware,
Quellen des Schuldrechts bilden überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und dazugehörige Vorschriften, die das Verhältnis von