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Schulamtsdirektor

Schulamtsdirektor ist in vielen deutschen Bundesländern der leitende Beamte des Schulamts und damit einer zentralen Behörde der Bildungsverwaltung auf Ebene eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt oder einer vergleichbaren Verwaltungsstruktur. Die Position wird oft auch als Leiter oder Direktor des Schulamts bezeichnet und umfasst die organisatorische Führung der schulischen Verwaltung in dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet.

Zu den Aufgaben gehören die Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben, die Personal- und Ressourcenplanung für Schulen, die Schulaufsicht,

Die Ernennung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung oder durch eine darüber

Historisch war der Schulamtsdirektor in vielen deutschen Ländern ein zentraler Bestandteil der Schulaufsicht; mit Reformen der

Siehe auch Schulaufsicht, Schulamt, Bildungsverwaltung.

die
Genehmigung
von
Haushaltsmitteln,
die
Bau-
und
Instandhaltungskoordination
von
Schulgebäuden,
die
Begleitung
von
Schulentwicklungs-
und
Qualitätsprozessen
sowie
die
Zusammenarbeit
mit
Schulleitungen,
Lehrkräften,
Schulträgern
und
Elternvertretungen.
Der
Schulamtsdirektor
fungiert
als
Bindeglied
zwischen
den
Schulen
und
der
darüberliegenden
Ministerialverwaltung,
koordiniert
Maßnahmen
zur
Umsetzung
bildungspolitischer
Vorgaben
und
steht
für
die
Wahrnehmung
schulischer
Interessen
gegenüber
der
Öffentlichkeit.
liegende
Bildungsbehörde.
Typischerweise
setzt
sie
ein
abgeschlossenes
Hochschulstudium
sowie
eine
Laufbahnbefähigung
für
den
höheren
Dienst
oder
eine
vergleichbare
Qualifikation
im
Bildungswesen
voraus.
Die
Amtsführung
kann
unbefristet
oder
befristet
erfolgen
und
unterliegt
in
der
Praxis
arbeits-
bzw.
verfassungsrechtlichen
Regelungen
sowie
einschlägigen
Verwaltungsvorschriften.
Bildungsverwaltung
haben
sich
Struktur
und
Bezeichnung
in
manchen
Regionen
verändert.
Die
genaue
Rolle
variiert
je
nach
Bundesland
und
lokalem
Verwaltungsaufbau.