Schulamtsdirektor
Schulamtsdirektor ist in vielen deutschen Bundesländern der leitende Beamte des Schulamts und damit einer zentralen Behörde der Bildungsverwaltung auf Ebene eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt oder einer vergleichbaren Verwaltungsstruktur. Die Position wird oft auch als Leiter oder Direktor des Schulamts bezeichnet und umfasst die organisatorische Führung der schulischen Verwaltung in dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet.
Zu den Aufgaben gehören die Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben, die Personal- und Ressourcenplanung für Schulen, die Schulaufsicht,
Die Ernennung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung oder durch eine darüber
Historisch war der Schulamtsdirektor in vielen deutschen Ländern ein zentraler Bestandteil der Schulaufsicht; mit Reformen der