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Schenkungsdokumenten

Schenkungsdokumente dokumentieren eine Schenkung, also eine unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen oder Rechten. In der zivilrechtlichen Praxis bezeichnet eine Schenkung einen Vertrag, durch den der Schenker dem Beschenkten eine Sache oder ein Recht unentgeltlich überträgt. Typische Gegenstände sind Geld, Immobilien oder Wertpapiere. Eine Schenkung kann zudem Auflagen enthalten, etwa bestimmte Bedingungen, deren Erfüllung der Beschenkte erfüllen muss.

Form und rechtliche Grundlagen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird eine Schenkung grundsätzlich durch einen Schenkungsvertrag wirksam,

Inhalt und Bedeutung der Schenkungsdokumente. Schenkungsdokumente können als Schenkungserklärung, Schenkungsvertrag oder notariell beurkundete Urkunde ausgestaltet sein.

Steuerliche Aspekte und praktische Hinweise. Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer; eine Steuer fällt meist erst an, wenn

der
von
Schenker
und
Beschenktem
getragen
wird.
Bei
beweglichen
Sachen
genügt
meist
eine
entsprechende
Vereinbarung
mit
Übergabe.
Für
Grundstücke
oder
andere
Immobilien
bedarf
es
einer
notariell
beurkundeten
Schenkung
sowie
der
Eintragung
der
Übertragung
ins
Grundbuch,
wodurch
die
dingliche
Wirkung
eintritt.
Typische
Inhalte
sind
die
Identität
der
Parteien,
der
Gegenstand
der
Schenkung,
der
Zeitpunkt
der
Übergabe,
etwaige
Auflagen
sowie
Hinweise
zu
Rückforderungen
oder
Widerrufsrechten.
Für
Immobilien
gelten
zusätzlich
notarielle
Formvorschriften
und
Grundbucheinträge.
der
Wert
des
Geschenks
die
jeweiligen
Freibeträge
überschreitet,
deren
Höhe
vom
Verwandtschaftsgrad
abhängt.
Die
Dokumente
dienen
der
Beweissicherung
und
erleichtern
ggf.
steuerliche
und
erbrechtliche
Verfahren.
Bei
größeren
oder
länderübergreifenden
Schenkungen
empfiehlt
sich
eine
rechtliche
Beratung
und
ggf.
notarielle
Begleitung.