Schadensumfangs
Schadensumfang bezeichnet in Versicherungs-, Haftungs- und Baurechtskontexten den gesamten Umfang eines Schadensereignisses, also alle materiellen und wirtschaftlichen Folgen, die durch einen Schaden entstehen. Er dient dazu zu bestimmen, welche Folgen als Schaden anerkannt werden und welche Kosten erstattungsfähig sind. Der Begriff wird je nach Rechtsordnung und Vertrag unterschiedlich definiert und kann neben realen Sachschäden auch Produktionsausfälle oder Nutzungsausfälle umfassen.
Schadensumfangs ist die genitive Form von Schadensumfang. Im juristischen Sprachgebrauch wird diese Form verwendet, um den
Anwendung finden Schadensumfang und die dazugehörige Feststellung vor allem in der Schadenregulierung von Versicherungen, bei Haftungsfällen,
Zur Bestimmung des Schadensumfangs gehören in der Regel eine Begehung vor Ort, Dokumentation vorhandener Schäden, Kosten-
Beispiele: Bei einem Autounfall umfassen Reparaturkosten, Wertminderung und ggf. Mietwagenkosten; bei Gebäudeschäden die Wiederherstellungskosten, Abriss- oder