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Schadensbewertung

Schadensbewertung bezeichnet die systematische Ermittlung des Umfangs, der Ursachen und der finanziellen Folgen eines Schadens an Personen, Sachen oder Umwelt, um Entscheidungen in Versicherung, Bau, Recht oder Katastrophenschutz zu unterstützen. Dabei werden physische Schäden, Funktionsverluste, Nutzungsausfälle und Folgekosten erfasst.

Anwendungsbereiche umfassen die Versicherungswirtschaft, in der sie der Feststellung der Entschädigung dient, das Bauwesen zur Abrechnung

Bewertungsgrundlagen umfassen Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungskosten sowie Minder- oder Restwerte. Die Wahl hängt von Vertragsbedingungen, Rechtslage und

Typischer Prozess ist die Beweissicherung mit Fotodokumentation, die Schadensaufnahme und die Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständige,

Qualität in der Schadensbewertung basiert auf Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Rechtskonformität. Oft verwenden Gutachter standardisierte Kriterien

von
Mängeln
und
Wiederherstellungskosten,
den
Umweltbereich
zur
Bewertung
von
Umweltschäden
sowie
Rechtsstreitigkeiten,
in
denen
Beweissicherung
und
Schiedssachen
eine
Rolle
spielen.
Art
des
Schadens
ab.
Faktoren
wie
Materialwerte,
Alter,
Zustand,
Nutzungsdauer,
Marktpreise,
Inflation
und
Wiederherstellungskosten
fließen
in
die
Bewertung
ein.
gefolgt
von
der
Kalkulation
der
Kosten
und
der
Einordnung
in
einen
Regulierungsvorschlag
oder
eine
rechtliche
Abwicklung.
Diese
Abläufe
richten
sich
nach
vertraglichen
Regelungen
wie
den
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
(AVB)
oder
vergleichbaren
Standards.
oder
Branchenrichtlinien,
um
Zuverlässigkeit
und
Vergleichbarkeit
der
Bewertungen
sicherzustellen.
Die
Schadensbewertung
dient
letztlich
der
angemessenen
Entschädigung,
der
Planung
von
Wiederherstellung
oder
der
rechtlichen
Klärung.