Home

Rückzahlungspflicht

Rückzahlungspflicht bezeichnet die vertraglich oder gesetzlich begründete Verpflichtung, einen erhaltenen Geldbetrag vollständig zurückzuzahlen. Sie tritt insbesondere aus Darlehens- oder Kreditverträgen, aber auch aus bestimmten Förder- oder Lieferverträgen sowie aus Rückzahlungsvereinbarungen auf Leistungsbasis hervor. Gegenstand ist in der Regel der geliehene Hauptbetrag zuzüglich vereinbarter Zinsen, Gebühren und ggf. Kosten.

Die Rechtsgrundlagen variieren je nach Kontext. In Deutschland regeln Darlehensverträge vor allem den Anspruch auf Rückzahlung

In Förder- und Subventionszusammenhängen kann eine Rückzahlungspflicht entstehen, wenn Zuwendungen nicht wie vorgesehen verwendet werden oder

(§
488
BGB)
sowie
Zinsen
und
Nebenleistungen.
Allgemeine
vertragliche
Rückzahlungspflichten
ergeben
sich
aus
den
entsprechenden
Schuldverhältnissen;
bei
Fälligkeit
ist
die
Zahlung
zu
leisten.
Kommt
der
Schuldner
in
Verzug,
können
Verzugszinsen
und
Rechtsverfolgungskosten
entstehen;
Sicherheiten
wie
Bürgschaften,
Hypotheken
oder
Grundschulden
dienen
der
Absicherung.
Der
Ablauf
umfasst
meist
eine
Tilgungsordnung
oder
regelmäßige
Raten,
teils
mit
vertraglich
festgelegtem
Tilgungsplan.
Verzug
kann
Mahnungen,
Zinssteigerungen,
Vertragskündigung
oder
gerichtliche
Durchsetzung
nach
sich
ziehen.
In
vielen
Fällen
besteht
zudem
die
Möglichkeit
von
Raten-
oder
Tilgungsaussetzungen
sowie
verhandelten
Anpassungen
der
Laufzeit.
Förderauflagen
verletzt
werden.
Unterscheiden
lässt
sich
die
Rückzahlungspflicht
von
einer
Erstattung:
Letztere
betrifft
Rückzahlungen
zu
erstatteten
Kosten,
während
Rückzahlungspflicht
eine
vertragliche
oder
gesetzliche
Verpflichtung
zur
Rückzahlung
eines
aufgenommenen
Betrags
darstellt.