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Richtigstellung

Richtigstellung bezeichnet die Berichtigung von falschen oder unvollständigen Tatsachenbehauptungen, die in Medien veröffentlicht wurden. Sie dient der Wahrheitswahrung und dem Schutz der Betroffenen vor Rufschädigung. Typisch umfasst eine Richtigstellung eine klare Angabe des fehlerhaften Sachverhalts sowie die korrekten, überprüften Informationen. In der Praxis wird sie oft als Korrektur, Klarstellung oder Gegendarstellung formuliert, wobei der ursprüngliche Bericht bzw. seine Kernaussage lösch- oder kennzeichnungsfrei korrigiert wird.

Rechtlicher Rahmen und Praxis: In deutschsprachigen Ländern gibt es kein einheitliches, übergreifendes Gesetz, das eine Richtigstellung

Antragstellung und Form: Betroffene können eine Richtigstellung bei dem verantwortlichen Verlag oder Sender fordern. Üblicherweise erfolgt

Gegendarstellung und Verhältnis zu anderen Mitteln: Eine Gegendarstellung ist eine eigenständige Stellungnahme, die vom Betroffenen zu

generell
vorschreibt.
Dennoch
spielen
journalistische
Kodizes,
insbesondere
der
Deutsche
Presserat
mit
dem
Pressekodex,
eine
zentrale
Rolle.
Sie
verlangen
eine
unverzügliche,
transparente
Berichtigung,
wenn
eine
Berichterstattung
nachweislich
falsch
war.
Ähnliche
Regeln
gelten
in
Österreich
und
der
Schweiz
über
deren
Presseräte
bzw.
Kodizes.
Zivilrechtlich
können
Ansprüche
aus
unlauteren
Behauptungen
durch
Unterlassungs-
oder
Schadensersatzklagen
relevant
werden,
wobei
eine
Richtigstellung
oft
eine
alternative
oder
ergänzende
Abhilfe
darstellt.
sie
schriftlich;
die
Veröffentlichung
sollte
eindeutig
als
Berichtigung
gekennzeichnet
sein,
den
konkreten
Sachverhalt
präzise
richtigstellen
und
sich
an
die
Identität
der
ursprünglichen
Berichterstattung
knüpfen.
Die
Berichtigung
sollte
sichtbar
und
zeitnah
erscheinen
und
den
gleichen
Verbreitungsweg
nutzen
wie
die
ursprüngliche
Veröffentlichung,
sofern
möglich.
der
Berichterstattung
veröffentlicht
wird.
Richtigstellung
und
Gegendarstellung
ergänzen
einander
und
dienen
der
fairen,
faktenbokorrigen
Berichterstattung.