Home

Gegendarstellung

Gegendarstellung ist ein rechtliches Mittel im deutschsprachigen Medienrecht, mit dem eine Person oder Organisation, die in einer Veröffentlichung genannt wird, die Veröffentlichung einer Gegenäußerung verlangen kann. Ziel ist es, falsche oder irreführende Behauptungen zu berichtigen und die eigene Sicht darzustellen, ohne das zentrale Thema zu ignorieren.

Gegendarstellung richtet sich in der Regel an Massenmedien wie Zeitungen, Rundfunk, Online-Medien und andere vergleichbare Angebote.

Verfahren und Inhalt: Die betroffene Person reicht beim Verlag oder Herausgeber eine formale Gegendarstellung ein, in

Begrenzungen: Die Gegendarstellung muss sachbezogen und wahrheitsgemäß sein; sie darf nicht gegen geltende Rechtsnormen verstoßen oder

Verhältnis zu anderen Mitteln: Gegendarstellung ist eng mit Berichtigung, Richtigstellung oder Widerruf verbunden, dient jedoch speziell

Sie
kann
von
natürlichen
Personen,
Vereinen,
Unternehmen
oder
sonstigen
Rechtsträgern
geltend
gemacht
werden,
deren
Rechte
durch
eine
Berichterstattung
beeinträchtigt
sind.
Die
konkreten
Voraussetzungen,
Fristen
und
Verfahren
unterscheiden
sich
je
nach
Rechtsordnung
und
Medium.
der
sie
den
beanstandeten
Passus
benennt,
die
falschen
oder
missverständlichen
Punkte
darlegt
und
den
vorgeschlagenen
Wortlaut
der
Gegendarstellung
angibt.
Üblicherweise
ist
eine
Frist
festgelegt.
Wird
die
Gegendarstellung
akzeptiert,
wird
sie
meist
in
derselben
Ausgabe
oder
zeitnah
in
einem
eigens
gekennzeichneten
Abschnitt
veröffentlicht.
Lehnt
der
Verlag
ab,
können
gerichtliche
Schritte
eingeleitet
werden,
etwa
auf
Unterlassung
oder
Veröffentlichung
einer
gerichtlichen
Berichtigung.
unbegründete
neue
Anschuldigungen
enthalten.
Sie
ist
in
der
Regel
auf
den
genannten
Sachverhalt
beschränkt
und
soll
eine
faire
Berichterstattung
unterstützen.
dem
Ausdruck
der
eigenen
Stellungnahme
zu
konkreten
Behauptungen.
In
der
Praxis
wird
der
Begriff
je
nach
Rechtsordnung
unterschiedlich
verwendet.