Reisekontrollen
Reisekontrollen bezeichnen alle Formen der Kontrolle von Personen auf Reisen durch Grenz- oder Verkehrswege. Sie umfassen Grenzkontrollen an äußeren Grenzabschnitten, Identitäts- und Dokumentenkontrollen im Binnenverkehr sowie selektive oder routinemäßige Kontrollen durch Grenzschutz, Zoll oder Polizei während der Beförderung.
Im Schengen-Raum bestehen in der Regel keine regelmäßigen Grenzkontrollen an inneren Grenzen. Temporäre Reisekontrollen können jedoch
Die Verantwortlichkeit liegt zumeist bei der nationalen Grenz- oder Sicherheitsbehörde (in Deutschland Bundespolizei, Zoll). Die Europäische
Rechtliche Grundlage bildet der Schengen-Borders Code (Verordnung (EU) 2016/399) sowie nationale Rechtsvorschriften. Datenschutz- und Grundrechte müssen
Für Reisende bedeutet dies: Mitführen gültiger Reisedokumente (Pässe, Personalausweis) sowie ggf. Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen; bei Kontrollen