Sicherheitsbehörde
Der Begriff Sicherheitsbehörde bezeichnet eine Regierungsstelle, die mit dem Schutz der inneren Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit betraut ist. Sicherheitsbehörden arbeiten in der Regel daran, Bedrohungen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Spionage oder extremistische Bestrebungen früh zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen. Der Begriff ist allerdings allgemein und kein einheitlicher Amtsbegriff für eine einzige Institution; je nach Rechtsordnung gibt es verschiedene Behördenarten – von Polizei- über Verfassungsschutz- bis zu spezialisierten Sicherheitsbehörden.
In Deutschland findet sich der Begriff in unterschiedlichen Bereichen. Zu den typischen Aufgaben gehören Prävention, Aufklärung,
Beispiele für Sicherheitsbehörden in Deutschland sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf Bundesebene sowie die Landesämter
Siehe auch: Verfassungsschutz, Polizei, BfV, BND, BKA, BSI, BBK.