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Rehabilitationsleistung

Rehabilitationsleistung bezeichnet medizinische, berufliche und soziale Leistungen, die darauf abzielen, nach Krankheit, Verletzung oder Behinderung Funktionen wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und die Lebensqualität zu sichern.

In Deutschland fallen Rehabilitationsleistungen in das Rechtsgebiet der Sozialversicherung. Zu den wichtigsten Trägern gehören die gesetzliche

Zu den medizinischen Rehabilitationen zählen stationäre, teilstationäre oder ambulante Behandlungen mit Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie,

Der Zugang erfolgt in der Regel über eine ärztliche Verordnung oder einen Antrag beim verantwortlichen Kostenträger.

Krankenversicherung
(GKV)
und
die
Deutsche
Rentenversicherung;
in
Arbeitsunfällen
kommt
die
Unfallversicherung
zum
Einsatz.
Die
Finanzierung
und
die
Art
der
Leistung
richten
sich
nach
dem
Rehabilitationsziel
(medizinische
Rehabilitation,
berufliche
Rehabilitation,
soziale
Rehabilitation)
sowie
nach
dem
Träger,
der
die
Maßnahme
veranlasst.
Schmerzmanagement,
medizinische
Hilfen
und
weitere
rehabilitative
Maßnahmen.
Die
berufliche
Rehabilitation
umfasst
Maßnahmen
zur
Wiedereingliederung
in
den
Arbeitsmarkt,
zum
Beispiel
Umschulungen,
Weiterbildungen,
Arbeitsplatzanpassungen
oder
Begleitmaßnahmen
zur
beruflichen
Integration.
Soziale
Rehabilitation
beinhaltet
Unterstützungsangebote
zur
Teilhabe
am
gesellschaftlichen
Leben,
inklusive
Rehabilitationssport
und
Alltagsassistenz.
Eine
fachübergreifende
Rehabilitationsplanung
prüft
Bedarf,
Ziele
und
Maßnahmedauer.
Ziel
ist
eine
nachhaltige
Rückkehr
in
Arbeit
oder
eine
möglichst
eigenständige
Lebensführung
mit
verbesserter
Alltagskompetenz.
Die
Qualität
der
Leistungen
orientiert
sich
an
evidenzbasierter
Praxis,
regelmäßigen
Evaluationen
und
patientenorientierter
Zielsetzung.