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Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen bezeichnet in der Gesundheitsversorgung alle Leistungen, die der Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsfähigkeit sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dienen. Sie richten sich an Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder nach Unfällen und umfassen medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden.

Medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, Funktionen wiederherzustellen oder zu stabilisieren und umfasst typischerweise Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie,

Finanzierung und Zugang: Rehabilitationsleistungen werden überwiegend von den Trägern der Sozialversicherung getragen, insbesondere von der gesetzlichen

Qualität und Planung erfolgen bedarfsgerecht und evidenzbasiert, häufig in individuellen Rehabilitationsplänen, die regelmäßig überprüft und angepasst

medizinische
Trainingstherapie,
Schmerztherapie,
Psychotherapie
sowie
weitere
fachgebundene
Therapien.
Berufliche
Rehabilitation
unterstützt
die
Rückkehr
ins
Erwerbsleben
und
die
gesellschaftliche
Teilhabe
durch
Berufsberatung,
berufliche
Anpassung,
Umschulung,
Weiterbildungsmaßnahmen
und
Arbeitsplatzgestaltung.
Ergänzende
Angebote
wie
Rehabilitationssport
oder
arbeitsplatzbezogene
Präventionsmaßnahmen
können
Bestandteil
des
Rehabilitationsprozesses
sein.
Krankenversicherung
und
der
Deutschen
Rentenversicherung;
Unfallversicherungsträger
übernehmen
sie
bei
Arbeitsunfällen
oder
Berufskrankheiten.
Der
Zugang
erfolgt
in
der
Regel
über
ärztliche
Verordnung
(Rehabilitationsleistung)
bzw.
Antragstellung
beim
zuständigen
Träger.
Ziel
ist
es,
Funktionsfähigkeit
zu
verbessern,
Beeinträchtigungen
zu
vermindern
und
die
Teilhabe
am
Arbeitsleben
sowie
am
gesellschaftlichen
Leben
zu
ermöglichen.
werden.