Regelsetzungsprozess
Der Begriff Regelsetzungsprozess beschreibt den mehrstufigen Vorgang, durch den normative Regelungen entstehen, in Kraft treten und angewendet werden. Er umfasst formelle Gesetzgebung ebenso wie die Schaffung von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Normen, die in einer Rechtsordnung bindend sind. Ziel ist Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und eine handlungsfähige Verwaltung.
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen variieren je nach Rechtsordnung. Grundsätzlich folgen Regelsetzungen dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie den
Ablauf und Formen. Typische Regelsetzungsprozesse umfassen Initiierung, Ziel- und Sachbestimmung, Entwurfserstellung, Beteiligung und Anhörung (Vernehmlassung), Prüfung
Beteiligte. Zentrale Akteure sind Parlamentarier, Ministerien, Behörden und regierungsnahe Organisationen; ergänzend kommen Fachausschüsse, Interessenverbände, Experten sowie
Kontrolle und Transparenz. Nach der Veröffentlichung gelten Rechtswege wie Normenkontroll- oder Verfassungsbeschwerden; Regularien schreiben oft Evaluierung