Rechtsvereinbarungen
Rechtsvereinbarungen sind rechtsverbindliche Absprachen zwischen zwei oder mehreren Parteien, die Rechte und Pflichten begründen, ändern oder beseitigen. Sie gehören zum Oberbegriff der Rechtsgeschäfte und beruhen auf Willenserklärungen; ihre Wirksamkeit hängt von der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, dem zulässigen Zweck und gegebenenfalls von vorgeschriebenen Formvorschriften ab.
Inhaltlich umfassen Rechtsvereinbarungen typischerweise Verträge wie Kauf-, Miet- oder Arbeitsverträge, Vergleiche zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, Geheimhaltungs-
Form und Beurkundung variieren je nach Rechtsordnung und Vertragstyp. Viele Rechtsvereinbarungen können formfrei getroffen werden, doch
Durchsetzung und Beendigung: Sind Rechtsvereinbarungen wirksam, sind die Parteien verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei