Rechtsstaaten
Rechtsstaaten bezeichnet Staaten, in denen staatliche Macht durch das Recht gebunden ist und Politik innerhalb einer verfassungsmäßigen Ordnung erfolgt. Das Prinzip des Rechtsstaats verlangt, dass Behörden Entscheidungen auf Rechtsgrundlagen stützen, die vorhersagbar, allgemein verbindlich und nachvollziehbar sind. Die Grundrechte schützen Individuen vor staatlicher Willkür, und Rechtswege sowie unabhängige Gerichte sichern Rechtsmittel gegen Maßnahmen des Staates.
Zu den Kernmerkmalen gehören die Rechtsmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, Verfassungs- bzw. Normenkontrolle, sowie
Der Begriff wird in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet, ist aber Kernbestandteil moderner Demokratien und verfassungsrechtlicher Systeme.