Rechtserwerb
Rechtserwerb bezeichnet den Vorgang, durch den eine Person oder eine juristische Person Rechtspositionen erlangt. Dazu gehören Eigentum, Forderungs- oder Nutzungsrechte sowie andere Rechtsansprüche. Der Rechtserwerb kann durch Rechtsgeschäft (Willensakt zwischen Beteiligten) erfolgen oder durch Gesetz, also ohne aktiven Willensakt des bisherigen Rechtsinhabers. In manchen Rechtsgebieten spielen auch Realakte eine Rolle, bei denen der Rechtsübergang durch konkrete Handlungen stattfindet.
Erwerb durch Rechtsgeschäft: Maßgeblich sind Einigung und, je nach Rechtsgebiet, Übergabe oder Aufhebung der Rechtsverhältnisse. Im
Erwerb durch Gesetz: Rechte können auch kraft Gesetzes entstehen, ohne dass der bisherige Inhaber zustimmt. Beispiele
Auswirkungen: Der Rechtserwerb verleiht dem Erwerber die durch das Recht gezählten Befugnisse und Pflichten. Je nach