Rechtsbruch
Rechtsbruch bezeichnet allgemein die Verletzung geltender Rechtsnormen durch Handeln oder Unterlassen. Der Begriff ist kein eigenständiger juristischer Tatbestand, sondern eine beschreibende Bezeichnung für ein Verhalten, das dem Recht widerspricht. Rechtsbruch kann straf-, verwaltungs- oder zivilrechtliche Folgen haben und umfasst damit sowohl Straftaten wie Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl als auch Ordnungswidrigkeiten, Vertragsverletzungen oder Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.
Im juristischen Alltag wird oft zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld unterschieden. Ein Handeln kann rechtswidrig sein, aber
Rechtsbruch hat je nach Kontext andere Folgen: Straftaten ziehen strafrechtliche Sanktionen nach sich, Verstöße gegen Verwaltungs-