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Rechtsbruch

Rechtsbruch bezeichnet allgemein die Verletzung geltender Rechtsnormen durch Handeln oder Unterlassen. Der Begriff ist kein eigenständiger juristischer Tatbestand, sondern eine beschreibende Bezeichnung für ein Verhalten, das dem Recht widerspricht. Rechtsbruch kann straf-, verwaltungs- oder zivilrechtliche Folgen haben und umfasst damit sowohl Straftaten wie Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl als auch Ordnungswidrigkeiten, Vertragsverletzungen oder Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Im juristischen Alltag wird oft zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld unterschieden. Ein Handeln kann rechtswidrig sein, aber

Rechtsbruch hat je nach Kontext andere Folgen: Straftaten ziehen strafrechtliche Sanktionen nach sich, Verstöße gegen Verwaltungs-

unter
bestimmten
Rechtfertigungsgründen,
wie
Notwehr,
Einwilligung
oder
ultima
ratio,
rechtfertigt
sein
und
führt
dann
nicht
zu
Straftaten.
Der
Begriff
Rechtsbruch
wird
somit
eher
als
allgemeine
Beurteilung
verwendet,
während
die
konkrete
rechtliche
Behandlung
von
der
konkreten
Norm,
dem
Rechtsgebiet
und
dem
jeweiligen
Rechtsfolgesystem
abhängt.
oder
Umweltvorschriften
Bußgelder,
Zwangsmaßnahmen
oder
Überwachungsauflagen,
zivilrechtliche
Verletzungen
können
zu
Schadensersatz-
oder
Vertragserfüllungspflichten
führen.
In
Politik
und
Ethik
wird
Rechtsbruch
oft
kritisch
bewertet,
da
wiederholte
Normverletzungen
das
Vertrauen
in
Rechtsstaatlichkeit
und
Gleichheit
vor
dem
Gesetz
untergraben.