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Rahmenvorgaben

Rahmenvorgaben sind städtebauliche Leitlinien, die für ein definiertes Gebiet festgelegt werden, um die künftige Entwicklung grob zu steuern. Sie formulieren Zielvorstellungen zu Nutzung, Dichte, Bauhöhe, Erschließung und Gestaltung, ersetzen aber keinen Bebauungsplan. Rahmenvorgaben dienen der Abstimmung zwischen Kommune, Investoren, Eigentümern und Bürgern und kommen vor allem bei Quartiersentwicklungen, Neubaugebieten oder Sanierungsgebieten zum Einsatz.

Typische Inhalte umfassen die angestrebte Nutzungsstruktur (Wohn-, Gewerbe- und Gemein­nutzungen), Festlegung von Dichtevorgaben, zulässige Bauhöhen, Abstände

Rechtlicher Rahmen und Anwendung: Rahmenvorgaben sind in der Regel nicht rechtsverbindlich im Sinne eines Bebauungsplans, können

Relation zu anderen Instrumenten: Der Flächennutzungsplan (FNP) legt grob die Nutzungen fest; der Bebauungsplan (BP) setzt

zu
Nachbargrundstücken,
Anordnung
von
Gebäudeflächen,
Freiflächen,
Grün-
und
Erholungsflächen,
Lärmschutz,
Verkehrsanbindung,
Erschließungskonzepte
sowie
gestalterische
Leitlinien.
Sie
können
auch
Anforderungen
an
die
Gestaltung
des
öffentlichen
Raums,
Material-
und
Farbkonzepte
sowie
zur
Integration
mit
Grünzügen
enthalten.
aber
durch
städtebauliche
Verträge
oder
als
Bestandteil
eines
städtebaulichen
Vertrags
vertraglich
bindend
gemacht
werden.
Sie
dienen
oft
als
vorbereitende
Orientierung
vor
der
Aufstellung
eines
Bebauungsplans
oder
vor
der
verbindlichen
Festsetzung
im
Flächennutzungsplan.
diese
verbindlich
um.
Rahmenvorgaben
ergänzen
diese
Ebenen,
indem
sie
Entwicklungsziele,
Gestaltungsrahmen
und
Prioritäten
festlegen
und
so
eine
kohärente
Quartiersentwicklung
unterstützen.
In
einigen
Fällen
können
Rahmenvorgaben
Bestandteil
von
städtebaulichen
Verträgen
sein,
die
spezifische
Verpflichtungen
der
Beteiligten
regeln.