Quellenhaltung
Quellenhaltung bezeichnet die Praxis, Steuern oder Abgaben direkt beim Auszahlvorgang einer Zahlung abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Der Begriff wird im deutschsprachigen Raum oft synonym zu Quellensteuer oder Quellabzug verwendet, wobei je nach Rechtsordnung unterschiedliche Regelungen gelten. Zweck ist eine effiziente Steuereinziehung, die zeitnahe Erfassung von Einkommen und Einnahmen sowie die Verringerung von Steuerhinterziehung und Verwaltungsaufwand.
Anwendungsbereiche umfassen Lohn- und Gehaltszahlungen, Dividenden, Zinsen sowie Lizenz- oder Mietzahlungen. In vielen Systemen wird die
Rechtsgrundlagen bilden Steuergesetze, Verordnungen und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen. Die konkrete Ausgestaltung variiert: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnungs- oder Erstattungsmöglichkeiten
Vorteile der Quellenhaltung liegen in Planungssicherheit, beschleunigter Steuereinnahmen und geringeren Verwaltungskosten. Kritik betrifft mögliche Ungleichbehandlung, Transparenzprobleme