Primärnormen
Primärnormen bezeichnet in der Rechts- und Normentheorie normative Regeln, die das Verhalten von Menschen und Institutionen direkt regeln. Sie begründen Rechte und Pflichten und legen fest, was man tun, lassen oder unterlassen soll. Typische Beispiele sind gesetzliche Verpflichtungen wie Steuerpflicht, Vertragspflichten, Straftatbestände oder Verkehrsvorschriften. Primärnormen bilden den inhaltlichen Kern einer Rechtsordnung, indem sie konkrete Rechtsfolgen festlegen.
In der Systematik des Rechts werden Primärnormen oft den Sekundärnormen gegenübergestellt. Sekundärnormen regeln die Geltung, Veränderung
Primärnormen entstehen durch gesetzgebende oder vertragliche Akte, bleiben aber rechtlich wirksam, solange sie durch die sekundären