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Preisverhandlungsmacht

Preisverhandlungsmacht bezeichnet die Fähigkeit eines Verhandlungspartners, Preise und Vertragsbedingungen in Verhandlungen zu beeinflussen. Sie ist zentral in Kauf- und Lieferbeziehungen, kann aber auch zwischen Zwischenhändlern und Endkunden auftreten. Eine starke Preisverhandlungsmacht ermöglicht es dem betreffenden Partner, Preisniveaus, Rabatte, Zahlungs- und Lieferkonditionen zu gestalten, während Partner mit geringerer Macht stärker an marktübliche Preise gebunden sind.

Wichtige Einflussfaktoren sind unter anderem die Anzahl der Alternativen, die Marktkonzentration, Substitutionsmöglichkeiten, Wechsel- und Suchkosten, Informationsstand

Zur Einschätzung der Macht werden verschiedene Indikatoren herangezogen. In der Praxis spielen Marktanteile und Konzentrationsmaße (z.

Auswirkungen und Anwendungen: Hohe Preisverhandlungsmacht beeinflusst Preise, Margen, Produktportfolio und Vertragsgestaltungen. Sie kann zu günstigeren Konditionen

Beispiele: Große Einzelhändler haben häufig starke Käufermacht gegenüber vielen Lieferanten; spezialisierte oder einzigartige Inputs verleihen Lieferanten

Siehe auch Porter's Five Forces, Monopsonie, Beschaffung.

der
Parteien,
Vertragslaufzeiten
sowie
volumenbasierte
Preisgestaltung.
Weitere
relevante
Aspekte
sind
Produkt-
oder
Markenunterscheidung,
Investitionsabhängigkeiten
und
regulatorische
Rahmenbedingungen.
B.
der
HHI)
eine
Rolle,
ebenso
qualitative
Bewertungen
der
Verhandlungssituation.
Modelle
wie
Porters
Five
Forces
berücksichtigen
die
Käufer-
bzw.
Lieferantenmacht
als
eine
zentrale
Komponente.
Der
Lerner-Index
oder
die
Preisflexibilität
können
zusätzliche
Hinweise
geben.
oder
zu
strengeren
Lieferbedingungen
führen;
zugleich
können
übermäßige
Machtmissbrauchsrisiken
zu
Regulierung
oder
Gegenmaßnahmen
führen.
oft
mehr
Macht;
vertikale
Integration
erhöht
häufig
die
Verhandlungsspielräume.