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Preisgrenze

Preisgrenze bezeichnet allgemein eine Schwelle, deren Überschreitung oder Unterschreitung bei der Preisbildung begrenzt wird. Sie kann durch staatliche Regulierung festgelegt sein oder sich aus vertraglichen Vereinbarungen, Marktregelungen oder politischen Zielen ergeben. Der Begriff wird oft synonym zu Preisobergrenze verwendet, doch die genaue Terminologie variiert.

In Fachsprache wird häufig zwischen Preisobergrenze (maximaler Preis) und Preisuntergrenze (Mindestpreis) unterschieden. Preisgrenze kann auch weiter

Anwendungsbereiche: Versorgungsgüter wie Energie, Wasser, Pflichtleistungen im Gesundheits- oder Sozialbereich, sowie Miet- und Warenpreise in Krisenzeiten.

Wirkungen: Kurzfristig sinkende Kostenbelastungen für Verbraucher; langfristig mögliche Marktstörungen, geringere Investitionen, Schwarzmarkt oder Qualitätsminderung. Die Wirksamkeit

Rechtliche Umsetzung reicht von Verordnung über Gesetzesebene bis zu vertraglichen Preisbindungen. Oft werden ergänzend Subventionen, Gutscheine

Siehe auch: Preisobergrenze, Preisuntergrenze, Preisregulierung, Regulierung von Preisen.

gefasst
sein
und
einfach
eine
allgemeine
Grenze
in
Verhandlungen
oder
Preisentwicklungen
bedeuten.
Staatliche
Preisdeckelungen
sollen
Erschwinglichkeit
sichern,
können
aber
Anreize
verzerren
und
zu
Knappheiten
führen.
hängt
von
Überwachung,
Ausnahmen
und
Begleitmaßnahmen
ab.
oder
Liefergarantien
eingesetzt,
um
keine
Versorgungshemmnisse
zu
erzeugen.