Preisgrenze
Preisgrenze bezeichnet allgemein eine Schwelle, deren Überschreitung oder Unterschreitung bei der Preisbildung begrenzt wird. Sie kann durch staatliche Regulierung festgelegt sein oder sich aus vertraglichen Vereinbarungen, Marktregelungen oder politischen Zielen ergeben. Der Begriff wird oft synonym zu Preisobergrenze verwendet, doch die genaue Terminologie variiert.
In Fachsprache wird häufig zwischen Preisobergrenze (maximaler Preis) und Preisuntergrenze (Mindestpreis) unterschieden. Preisgrenze kann auch weiter
Anwendungsbereiche: Versorgungsgüter wie Energie, Wasser, Pflichtleistungen im Gesundheits- oder Sozialbereich, sowie Miet- und Warenpreise in Krisenzeiten.
Wirkungen: Kurzfristig sinkende Kostenbelastungen für Verbraucher; langfristig mögliche Marktstörungen, geringere Investitionen, Schwarzmarkt oder Qualitätsminderung. Die Wirksamkeit
Rechtliche Umsetzung reicht von Verordnung über Gesetzesebene bis zu vertraglichen Preisbindungen. Oft werden ergänzend Subventionen, Gutscheine
Siehe auch: Preisobergrenze, Preisuntergrenze, Preisregulierung, Regulierung von Preisen.