Preisgleit
Preisgleit bezeichnet in Verträgen eine vertraglich vorgesehene Anpassung der Vergütung an veränderte Kostenentwicklungen. Der Kern besteht darin, langfristige Preisrisiken durch eine formale Mechanik zu berücksichtigen, damit weder Auftraggeber noch Auftragnehmer von plötzlichen Kostenanstiegen unvermittelt belastet werden.
Durchführung und Merkmale: Die Anpassung erfolgt in festgelegten Abständen nach einer vorab definierten Methodik. Typische Referenzgrößen
Anwendung: Besonders verbreitet in Bau- und Infrastrukturprojekten sowie in langfristigen Lieferverträgen. Vorteile liegen in der Risikoreduzierung
Varianten: Preisgleit kann indexgebunden oder fakultativ über eine vertragliche Formel erfolgen. Weitere Unterteilungen unterscheiden zwischen Materialpreisschutz,
Rechtlicher Kontext: In vielen Ländern, insbesondere im Bau- und Beschaffungssektor, ist Preisgleit eine gängige Praxis; rechtlich