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Preisgleit

Preisgleit bezeichnet in Verträgen eine vertraglich vorgesehene Anpassung der Vergütung an veränderte Kostenentwicklungen. Der Kern besteht darin, langfristige Preisrisiken durch eine formale Mechanik zu berücksichtigen, damit weder Auftraggeber noch Auftragnehmer von plötzlichen Kostenanstiegen unvermittelt belastet werden.

Durchführung und Merkmale: Die Anpassung erfolgt in festgelegten Abständen nach einer vorab definierten Methodik. Typische Referenzgrößen

Anwendung: Besonders verbreitet in Bau- und Infrastrukturprojekten sowie in langfristigen Lieferverträgen. Vorteile liegen in der Risikoreduzierung

Varianten: Preisgleit kann indexgebunden oder fakultativ über eine vertragliche Formel erfolgen. Weitere Unterteilungen unterscheiden zwischen Materialpreisschutz,

Rechtlicher Kontext: In vielen Ländern, insbesondere im Bau- und Beschaffungssektor, ist Preisgleit eine gängige Praxis; rechtlich

sind
Preisindizes
wie
der
Verbraucherpreisindex
(VPI),
der
Produzentenpreisindex
(PPI),
Tariflohmuster
oder
branchenspezifische
Bau-
bzw.
Materialpreisindizes.
Die
Klausel
legt
Basisjahr,
Anpassungszeitraum,
Formel
(Indexsteigerungen,
prozentuale
Änderungen,
Staffelungen)
sowie
ggf.
Ober-
oder
Untergrenzen
fest.
Oft
wird
eine
Kombination
aus
mehreren
Indizes
verwendet,
um
Kostenarten
wie
Material,
Löhne
oder
Energie
abzubilden.
durch
Kostenanpassung,
Nachteil
ist
erhöhter
Verwaltungsaufwand
und
potenzielle
Preisunsicherheit.
Lohnpreisgleit
oder
gemischten
Formen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
Branche,
Rechtsraum
und
Projekt.
muss
sie
klar,
transparent
und
nachvollziehbar
verankert
sein,
um
Streitigkeiten
zu
vermeiden.
See
also:
Preisindex,
Preisgleitklausel,
Inflation.