Indexsteigerungen
Indexsteigerungen bezeichnet die automatische oder vertraglich vereinbarte Anpassung von Gehältern, Renten, Preisen oder anderen Leistungen an die Entwicklung eines Index, meist eines Verbraucherpreisindexes oder eines Kosten- bzw. Preisindexes. Ziel ist es, die Kaufkraft des Bezugsbetrags über die Zeit hinweg zu erhalten und Inflation abzupuffern. Sie finden sich häufig in Tarifverträgen, Pensionssystemen, Mieten oder langfristigen Lieferverträgen.
Funktionsweise: Ein festgelegter Index dient als Maßstab für die Anpassung. Der neue Betrag ergibt sich typischerweise
Anwendungsbereiche: Typische Einsatzfelder sind Löhne und Gehälter in Tarifverträgen, Renten und Sozialleistungen, Mietanpassungen sowie langfristige Verträge
Vor- und Nachteile: Vorteile sind der Schutz der Kaufkraft und Planbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw.