Prüfungsberechtigungen
Prüfungsberechtigungen bezeichnet in Bildungseinrichtungen und Fachprüfungen die formalen Rechte, Prüfungen durchzuführen, zu beaufsichtigen, zu korrigieren und Ergebnisse zu veröffentlichen. Sie beziehen sich auf einzelne Personen oder Rollen innerhalb einer Organisation und bestimmen, welche Prüfungstypen (z. B. schriftliche Klausur, mündliche Prüfung, Praktikumsbewertung) oder welche Prüfungseinheiten sie betreuen dürfen.
In Hochschulen ist der Prüfer die Person, die eine Prüfung konzipiert, durchführt oder bewertet; zusätzliche Rollen
Erwerb/Verwaltung: Prüfungsberechtigungen werden in der Regel vom Fachbereich, dem Prüfungsamt oder der Prüfungskommission verliehen; Voraussetzungen können
Bedeutung/Zweck: Sie dienen der Qualitätssicherung, der Objektivität und dem ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen. Sie ermöglichen transparente
Digitaler Kontext: In Prüfungsverwaltungssystemen (PVS) werden Prüfungsberechtigungen als Rollen mit Rechten modelliert, die etwa Zugriff auf