Pflichtversicherung
Pflichtversicherung bezeichnet eine gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um Risiken finanziell abzufedern und soziale Sicherung sicherzustellen.
Sie unterscheidet sich von freiwilligen Versicherungen durch Rechtsnormen oder behördliche Vorgaben; sie gilt in vielen Staaten
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen zählen in Deutschland die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, deren Beitragspflicht
Eine weitere Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist. Ohne sie
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen zusätzlich der Berufshaftpflichtversicherung, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten; dies wird oft durch Berufsordnung
Allgemeines Ziel der Pflichtversicherung ist die Absicherung gegen existenzielle Risiken, die Verteilung von Kosten auf Risikoträger
Durchsetzung erfolgt in der Regel durch Melde- und Beitragspflichten, Versicherungsregistrierung, Finanztitulierungen oder behördliche Sanktionen bei Nichteinhaltung.