Home

Pflichtversicherung

Pflichtversicherung bezeichnet eine gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um Risiken finanziell abzufedern und soziale Sicherung sicherzustellen.

Sie unterscheidet sich von freiwilligen Versicherungen durch Rechtsnormen oder behördliche Vorgaben; sie gilt in vielen Staaten

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen zählen in Deutschland die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, deren Beitragspflicht

Eine weitere Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist. Ohne sie

Bestimmte Berufsgruppen unterliegen zusätzlich der Berufshaftpflichtversicherung, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten; dies wird oft durch Berufsordnung

Allgemeines Ziel der Pflichtversicherung ist die Absicherung gegen existenzielle Risiken, die Verteilung von Kosten auf Risikoträger

Durchsetzung erfolgt in der Regel durch Melde- und Beitragspflichten, Versicherungsregistrierung, Finanztitulierungen oder behördliche Sanktionen bei Nichteinhaltung.

für
verschiedene
Gruppen
wie
Arbeitnehmer,
Fahrzeughalter
oder
bestimmte
Berufsgruppen.
grundsätzlich
Arbeitnehmer
und,
je
nach
Situation,
weitere
Gruppen
trifft.
kann
ein
Fahrzeug
weder
zugelassen
noch
betrieben
werden,
und
Verstöße
ziehen
Bußgelder
nach
sich.
oder
Verträge
vorgeschrieben
und
dient
dem
Schutz
von
Klienten
sowie
der
Absicherung
gegen
Vermögensschäden.
und
die
Sicherung
von
Rechtsansprüchen.
Sie
trägt
zur
Stabilität
sozialer
Sicherungssysteme
bei
und
erleichtert
den
Zugang
zu
Leistungen
im
Krankheits-,
Renten-
oder
Arbeitslosigkeitsfall.
Außerhalb
Deutschlands
existieren
ähnliche
Konzepte;
Details
und
Umfang
variieren
je
nach
Rechtsordnung.