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Pflichtbestandteil

Pflichtbestandteil bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Normkontexten ein Bestandteil, eine Eigenschaft oder eine Anforderung, die zwingend vorhanden sein muss. Der Begriff wird sowohl in Gesetzestexten als auch in Verträgen, technischen Normen und Qualitätsstandards verwendet. Pflichtbestandteile unterscheiden sich von Optionalbestandteilen, die freigestellt oder auf Wunsch ergänzt werden können.

Pflichtbestandteile ergeben sich aus drei Quellen: gesetzliche Pflichtbestandteile, vertragliche Pflichtbestandteile und normative Pflichtbestandteile. Gesetzliche Pflichtbestandteile sind

Beispiele zeigen die Bandbreite des Begriffs: In der Produktsicherheit müssen bestimmte Informationen und Kennzeichnungen mit dem

Folgen des Fehlens eines Pflichtbestandteils können Rechtsverletzungen, Nichtkonformität, Haftung oder die Untersagung der Inverkehrbringung sein. Unternehmen

Siehe auch: Pflicht, Bestandteile, Normen, Verordnung, Zertifizierung.

durch
Gesetze
oder
Verordnungen
vorgeschrieben.
Vertragliche
Pflichtbestandteile
ergeben
sich
aus
vertraglichen
Vereinbarungen
zwischen
Parteien.
Normative
Pflichtbestandteile
ergeben
sich
aus
anerkannten
Normen
oder
Standards,
die
in
einem
Anwendungsbereich
verbindlich
erklärt
werden,
etwa
durch
Zertifizierungen
oder
Branchenvorgaben.
Produkt
bereitgestellt
werden
(Beipackzettel,
Gebrauchsanweisung).
In
der
Lebensmittelkennzeichnung
sind
Zutaten-
und
Allergenhinweise
Pflichtbestandteile.
In
der
europäischen
Automobilindustrie
gelten
Sicherheitsgurte
und
Warnhinweise
als
Pflichtbestandteile.
In
der
Bauordnung
können
Rauchmelder
in
Wohnräumen
Pflichtbestandteil
der
Ausstattung
sein.
Bei
digitalen
Angeboten
können
Datenschutzhinweise,
Impressumspflichten
oder
Nutzungsbedingungen
als
Pflichtbestandteile
gelten,
abhängig
von
Rechtslage
und
Kontext.
und
Organisationen
müssen
daher
die
einschlägigen
Vorschriften
prüfen
und
entsprechende
Nachweise
für
die
Einhaltung
führen.