Pflichtbestandteil
Pflichtbestandteil bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Normkontexten ein Bestandteil, eine Eigenschaft oder eine Anforderung, die zwingend vorhanden sein muss. Der Begriff wird sowohl in Gesetzestexten als auch in Verträgen, technischen Normen und Qualitätsstandards verwendet. Pflichtbestandteile unterscheiden sich von Optionalbestandteilen, die freigestellt oder auf Wunsch ergänzt werden können.
Pflichtbestandteile ergeben sich aus drei Quellen: gesetzliche Pflichtbestandteile, vertragliche Pflichtbestandteile und normative Pflichtbestandteile. Gesetzliche Pflichtbestandteile sind
Beispiele zeigen die Bandbreite des Begriffs: In der Produktsicherheit müssen bestimmte Informationen und Kennzeichnungen mit dem
Folgen des Fehlens eines Pflichtbestandteils können Rechtsverletzungen, Nichtkonformität, Haftung oder die Untersagung der Inverkehrbringung sein. Unternehmen
Siehe auch: Pflicht, Bestandteile, Normen, Verordnung, Zertifizierung.