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Allergenhinweise

Allergenhinweise sind Warnhinweise auf Lebensmitteln oder in der Lebensmittelinformation, die das Vorhandensein von Allergenen oder Unverträglichkeitsauslösern deutlich kennzeichnen. Sie dienen dem Schutz von Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten und ermöglichen eine informierte Kauf- und Verzehrentscheidung.

Auf europäischer Ebene sind Allergene gesetzlich geregelt. Die Verordnung über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen an Verbraucher

Zu den häufigsten deklarationspflichtigen Allergenen gehören die 14 Kategorien, die in der EU festgelegt sind: glutenhaltiges

Zusätzlich zu den verpflichtenden Hinweisen nutzen viele Hersteller Warnungen wie „Kann Spuren von … enthalten“, um auf

(EU-Lebensmittel-Informationsverordnung,
Verordnung
(EU)
Nr.
1169/2011)
verlangt,
dass
die
in
der
Zutatenliste
enthaltenen
Allergene
klar
sichtbar
deklariert
werden.
In
Deutschland
wird
diese
Forderung
durch
die
Lebensmittelinformationsverordnung
(LMIV)
umgesetzt.
Die
Allergene
müssen
in
der
Zutatenliste
aufgeführt
und
typischerweise
durch
Hervorhebung
hervorgehoben
werden.
Zusätzlich
können
Hersteller
außerhalb
der
Zutatenliste
weitere
Allergenhinweise
geben,
zum
Beispiel
auf
der
Vorderseite
der
Verpackung
oder
auf
der
Produktseite.
Getreide
(z.
B.
Weizen),
Krebstiere,
Eier,
Fisch,
Erdnüsse,
Soja,
Milch,
Schalenfrüchte
(Baumnüsse),
Sellerie,
Senf,
Sesamsamen,
Lupin
sowie
Weichtiere,
ferner
Schwefeloxide/Sulfite
in
bestimmten
Konzentrationen.
Die
genaue
Formulierung
kann
je
nach
Land
variieren,
muss
aber
verständlich
und
gut
lesbar
sein.
mögliche
Kreuzkontamination
hinzuweisen.
Diese
Aussagen
sind
oft
freiwillig
und
sollen
Risikogruppen
zusätzlich
unterstützen,
ersetzen
aber
keinesfalls
eine
vollständige
Kenntnis
der
Zutatenliste.
In
der
Praxis
finden
Allergenhinweise
auf
Verpackungen,
Speisekarten
in
Restaurants
und
digitalen
Informationssystemen
Anwendung.