Personenschaden
Personenschaden bezeichnet im Zivilrecht den Schaden, der die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit einer Person betrifft und der durch eine rechtswidrige oder fahrlässige Handlung Dritten zugefügt wird. Er umfasst Verletzungen, Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie deren Folgeerscheinungen wie Schmerzen, eingeschränkte Bewegungsfreiheit oder psychische Belastungen.
Zu den möglichen Folgen gehören medizinische Kosten, Therapien, Rehabilitation, Verdienstausfall und gegebenenfalls bleibende Erwerbsfähigkeitseinschränkungen. Daneben entstehen
Rechtlich ergeben sich Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB oder aus vertraglicher Pflichtverletzung. Der Schädiger
Beweise, ärztliche Unterlagen und ggf. Gutachten sind zentrale Bestandteile des Anspruchsprozesses. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus