Personenname
Der Personenname bezeichnet die Gesamtheit der Namen, mit denen eine Person im sozialen und rechtlichen Alltag angesprochen wird. Er setzt sich in der Regel aus Vorname(n) und Nach- bzw. Familienname zusammen; ergänzt wird er oft durch einen zweiten oder weiteren Vornamen, Titel oder weitere Namensbestandteile.
Im deutschsprachigen Raum ist die gängige Reihenfolge Vorname(n) – Familienname; der Familienname wird üblicherweise als Nachname verwendet.
Der namenrechtliche Rahmen umfasst gesetzliche Regelungen zur Vergabe, Änderung und Führung von Namen. Geburtseinträge, Namensänderungen durch
Nutzung und Form: Namen dienen der eindeutigen Identifikation im Schriftverkehr, in Behördeninformationen und im Alltag. Formal
Variationen und Besonderheiten: Es gibt Doppel- und Mehrfachnamen, kulturelle Unterschiede bei der Namensbildung sowie historische oder