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Personenname

Der Personenname bezeichnet die Gesamtheit der Namen, mit denen eine Person im sozialen und rechtlichen Alltag angesprochen wird. Er setzt sich in der Regel aus Vorname(n) und Nach- bzw. Familienname zusammen; ergänzt wird er oft durch einen zweiten oder weiteren Vornamen, Titel oder weitere Namensbestandteile.

Im deutschsprachigen Raum ist die gängige Reihenfolge Vorname(n) – Familienname; der Familienname wird üblicherweise als Nachname verwendet.

Der namenrechtliche Rahmen umfasst gesetzliche Regelungen zur Vergabe, Änderung und Führung von Namen. Geburtseinträge, Namensänderungen durch

Nutzung und Form: Namen dienen der eindeutigen Identifikation im Schriftverkehr, in Behördeninformationen und im Alltag. Formal

Variationen und Besonderheiten: Es gibt Doppel- und Mehrfachnamen, kulturelle Unterschiede bei der Namensbildung sowie historische oder

Viele
Menschen
führen
zusätzlich
weitere
Vornamen,
die
familiären
oder
kulturellen
Ursprung
haben.
In
anderen
Regionen
und
Kulturen
variiert
die
Reihenfolge:
In
Ostasiatischen
Ländern
steht
der
Familienname
oft
vor
dem
Vornamen;
in
arabischen
Ländern
können
Patronyme
oder
Abstammungs-
und
Klanbezeichnungen
auftreten;
in
spanischsprachigen
Ländern
werden
häufig
zwei
Nachnamen
geführt,
die
vom
Vater
und
der
Mutter
stammen.
Heirat,
Adoption
oder
gerichtliche
Entscheidung
sowie
Beschränkungen
zur
Verwechslungsgefahr,
Beleidigung
oder
Zumutbarkeit
spielen
eine
Rolle.
In
vielen
Staaten
ist
eine
rechtliche
Änderung
des
Namens
möglich,
verlangt
jedoch
formale
Schritte
und
oftmals
Gründe.
wird
häufig
der
Titel
und
der
Nachname
verwendet,
informell
oft
der
Vorname.
Im
internationalen
Kontext
unterscheiden
sich
Schreibweise,
Reihenfolge
und
diakritische
Zeichen;
in
digitalen
Systemen
werden
Namen
häufig
standardisiert
oder
transkribiert,
um
Kompatibilität
zu
gewährleisten.
religiöse
Namensbestandteile.
Spitznamen
oder
Pseudonyme
können
ebenfalls
Teil
des
identifizierenden
Personenonyms
sein.
Weitere
Informationen
finden
sich
in
Artikeln
zu
Vorname,
Familienname
und
Namensrecht.