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Namensbestandteile

Namensbestandteile bezeichnet die einzelnen Bausteine eines persönlichen Namens im deutschen Sprachraum. Typisch umfasst er Vorname und Nachname, dazu können Mittelnamen, Doppel- oder Mehrfachnamen sowie weitere Bestandteile wie Titel oder Namenszusätze gehören. Die konkrete Zusammensetzung variiert je nach Rechtsordnung, Kultur und individuellem Namensgebrauch.

Der Vorname ist der Rufname, mit dem eine Person üblicherweise angesprochen wird; oft gibt es mehrere Vornamen.

Zu den weiteren Bestandteilen zählen Titel wie Dr. oder Prof., die in amtlichen Kontexten oft separat geführt

Geltende Praxis in Registern: Vorname(n) und Nachname werden typischerweise getrennt erfasst; Mittelnamen sind optional. Namen werden

Der
Zweit-
oder
Mittelnamen
dient
als
zusätzlicher
Name,
wird
aber
im
Alltag
häufig
nur
selten
verwendet.
Der
Familienname
oder
Nachname
bezeichnet
die
Zugehörigkeit
zu
einer
Familie.
Bei
Doppelnamen
verbindet
man
zwei
Familiennamen
durch
Bindestrich
oder
durch
Raum;
solche
Doppel-
oder
Mehrfachnamen
sind
im
Alltag
gebräuchlich.
werden;
der
Geburtsname
ist
der
bei
Geburt
vergebene
Name
und
kann
bei
Namensänderungen
oder
Heirat
eine
Rolle
spielen.
Namenszusätze
bzw.
Partikel
wie
von,
van,
de
gehören
häufig
zum
Nachnamen;
ihre
Berücksichtigung
bei
Sortierung
variiert
je
nach
Konvention.
in
der
alphabetischen
Ordnung
meist
nach
dem
Nachnamen
sortiert,
wobei
Partikel
unterschiedlich
behandelt
werden
können.
Beispiele:
Hans
Müller,
Maria
von
Hohenberg,
Anna
Maria
Schmidt-Günther,
Dr.
Martin
Weber.