Home

Geburtsname

Geburtsname bezeichnet den Nachnamen, der einer Person bei ihrer Geburt zugeteilt wird. In der Regel entspricht er dem Familiennamen der Eltern und ist im Geburtsregister festgehalten. Der Begriff wird vor allem in biografischen oder genealogischen Kontexten genutzt, um die ursprüngliche Namensführung einer Person zu dokumentieren, auch wenn sich dieser Name im Verlauf des Lebens durch Heirat, Adoption oder gesetzliche Namensänderung geändert hat.

Namensänderungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Nach einer Eheschließung oder durch gerichtliche Entscheidung ist es möglich,

In genealogischen Quellen wird der Geburtsname häufig verwendet, um die Identität einer Person in früheren Lebensphasen

Siehe auch: Namensrecht, Personenstand, Namensänderung.

dass
eine
Person
einen
anderen
Namen
führt
als
ihren
Geburtsnamen.
Auch
Adoptionen
oder
ähnliche
rechtliche
Vorgänge
können
dazu
führen,
dass
der
aktuelle
Familienname
von
dem
Geburtsname
abweicht.
In
vielen
Rechtsordnungen
bleibt
der
Geburtsname
als
historischer
Referenzname
erhalten,
während
der
amtliche
Name
der
Person
entsprechend
der
geltenden
Rechtslage
verwendet
wird.
zu
rekonstruieren,
insbesondere
wenn
später
andere
Namen
geführt
wurden.
Die
genaue
Ausgestaltung
von
Geburtsname,
aktuellen
Namen
und
möglicher
Doppel-
oder
Ehenamen
variiert
je
nach
Land
und
Zeit.