Pauschalreiserichtlinie
Die Pauschalreiserichtlinie ist eine EU-Rorschung zum Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Pauschalreisen und verknüpften Reiseleistungen. Sie definiert, was als Pauschalreise gilt, und regelt die Pflichten von Reiseveranstaltern und -vermittlern sowie die Rechte der Verbraucher. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Pauschalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistungen wie Transport, Unterkunft oder weitere touristische Leistungen zu einem Gesamtpreis zusammengeschlossen werden, und verknüpften Reiseleistungen, bei denen der Kunde Bausteine selbst auswählt, diese aber im Rahmen einer Buchung als zusammenhängende Reise angeboten werden.
Zu den zentralen Inhalten gehören Informationspflichten vor Vertragsschluss (Leistungsspektrum, Gesamtpreis, Bedingungen, Annullierung und Rückerstattungen), der Vertragsinhalt,
Umsetzung und Wirkung beinhalten, dass die Richtlinie von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht übertragen wird. Sie
Geschichte: Die Vorgängerrichtlinie stammt aus den frühen Jahren der Europäischen Union; die heutige Fassung modernisiert den