Patentinhaberschaft
Patentinhaberschaft bezeichnet das Eigentums- bzw. Inhaberrecht an einem erteilten Patent. Der Patentinhaber ist die natürliche oder juristische Person, der das Patent von der zuständigen Patentbehörde rechtsgültig zugewiesen wurde. Das Patent gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen, zu importieren oder Dritten gegen Entgelt die Nutzung zu gestatten. Dritte dürfen die Erfindung nur mit Zustimmung des Inhabers nutzen. Die Rechte sind territorial begrenzt: Sie gelten in dem Staat oder der Rechtsordnung, in dem das Patent erteilt und aufrechterhalten wird.
Erwerb und Übertragung können durch Abtretung, Vererbung oder Unternehmensänderungen erfolgen. Gemeinschafts- oder Mitanmelder können gemeinschaftlich Inhaber
Aufrechterhaltung: In vielen Jurisdiktionen läuft der Patentschutz typischerweise 20 Jahre ab dem Anmeldedatum, vorausgesetzt, regelmäßig Aufrechterhaltungsgebühren
Bewegung und Durchsetzung: Der Inhaber kann bei Rechtsverletzungen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen; Verfahren zur Feststellung