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Patentschutz

Patentschutz ist ein rechtlicher Schutz für technische Erfindungen. Er verleiht dem Inhaber ein exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht für die Erfindung in einem bestimmten Gebiet über einen festgelegten Zeitraum. Die Schutzdauer beträgt in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Patentschutz ist territorial: Er gilt nur dort, wo ein Patent erteilt wird.

Voraussetzungen für die Patentfähigkeit sind Neuheit, erfinderische Tätigkeit (erheblich), und gewerbliche Verwertbarkeit. Zudem muss die Erfindung

Das Verfahren beginnt mit der Anmeldung beim zuständigen Patentamt (in Deutschland z. B. DPMA, auf europäischer

Patentschutz räumt dem Inhaber das ausschließliche Recht ein, die geschützte Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen

Patentschutz lässt sich international durch Patentfamilien und verschiedene Verfahren (PCT, europäisches Patentübereinkommen) koordinieren. Auch entsteht durch

ausreichend
deutlich
und
vollständig
offenbart
sein,
und
sie
darf
nicht
vom
Schutz
ausgeschlossen
sein
(etwa
mathematische
oder
theoretische
Konzepte,
Entdeckungen
ohne
technischer
Anwendungsbezug).
Die
konkreten
Anforderungen
variieren
je
nach
Rechtsordnung.
Ebene
die
EPO;
international
über
den
PCT).
Es
folgt
eine
formale
Prüfung
und
eine
substantielle
Prüfung,
in
der
Neuheit
und
Erfindungshöhe
beurteilt
werden.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
wird
das
Patent
erteilt
und
veröffentlicht.
Zur
Aufrechterhaltung
müssen
Jahresgebühren
bezahlt
werden.
oder
zu
lizensieren.
Dritte
dürfen
die
Erfindung
nur
mit
Zustimmung
des
Patentinhabers
verwenden.
Verstöße
können
Unterlassungs-
und
Schadensersatzansprüche,
ggf.
gerichtliche
Maßnahmen
nach
sich
ziehen.
Zwangslizenzen
sind
in
bestimmten
gesetzlich
geregelten
Fällen
möglich.
Veröffentlichung
und
Offenlegung
eine
Priorität.
Patentstrategien
berücksichtigen
auch
Alternativen
wie
Gebrauchsmuster,
Normen
und
Geheimhaltung.