Parteienverbote
Parteienverbote bezeichnet das formale Verbot einer politischen Partei durch staatliche Institutionen, wenn deren Ziele oder Handlungen geeignet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder mit Gewalt durchzusetzen. Ein Verbot zielt darauf ab, eine Organisation zu schwächen oder aus dem politischen System auszuschließen, bevor sie dauerhaft die demokratische Ordnung unterminiert.
Rechtsrahmen und Verfahren spielen eine zentrale Rolle. In Deutschland liegt die Rechtsgrundlage im Grundgesetz, insbesondere Artikel
Historisch relevante Fälle in Deutschland umfassen die Verbote der Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und der Kommunistischen
International unterscheiden sich Rechtsordnungen: Manche Länder verbieten Parteien unter klar definierten extremistischen oder gewalttätigen Zielen, andere