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Parlamentsbeschlüsse

Parlamentsbeschlüsse sind formale Entscheidungen eines gesetzgebenden Organs, etwa eines Nationalparlaments, Landesparlaments oder des Europäischen Parlaments. Sie dienen der Willensbildung der Volksvertretung und können normative Rechtsakte sein oder politische Richtlinien und Aufforderungen festlegen. In vielen Parlamenten bezeichnet der Begriff die abschließende Entscheidung eines Verfahrens, unabhängig davon, ob sie unmittelbar rechtsverbindliche Normen setzt oder lediglich politische Stellungnahmen dokumentiert.

Zu den typischen Formen gehören Gesetzesbeschlüsse, mit denen das Parlament Rechtsnormen schafft oder ändert. Daneben stehen

Der Ablauf eines Parlamentsbeschlusses folgt meist einem parlamentarischen Verfahren: Vorlage durch Fraktion, Ausschussbegutachtung, Plenardebatte, ggf. Änderungsvorschläge

Die Rechtswirkung unterscheidet sich entsprechend. Gesetze, die als Gesetzesbeschlüsse verabschied werden, treten nach Inkrafttreten und Veröffentlichung

Parlamentsbeschlüsse gelten in nationalen Parlamenten ebenso wie in mehrstufigen Systemen der Gesetzgebung als zentrale Instrumente der

nicht-normative
Beschlüsse
wie
Beschlüsse
zu
Haushalts-
oder
Verwaltungsfragen,
Entschließungen,
Anträge
und
Beschlussempfehlungen,
die
die
Regierung
zu
bestimmten
Maßnahmen
auffordern
oder
ihre
politische
Haltung
festhalten.
Entschließungen
drücken
in
der
Regel
die
Auffassung
des
Parlaments
aus,
ohne
eine
unmittelbar
obrigatorische
Rechtsnorm
zu
setzen.
und
schließlich
Abstimmung.
Die
Mehrheitsform
hängt
von
Verfassung
und
Parlamentsordnung
ab;
viele
Beschlüsse
erfordern
eine
einfache
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen,
während
spezielle
Entscheidungen,
etwa
Verfassungsänderungen
oder
bestimmte
Internationale
Vereinbarungen,
qualifizierte
Mehrheiten
oder
Zustimmung
durch
andere
Verfassungsorgane
erfordern
können.
in
Kraft.
Entschließungen
oder
Beschlussanträge
haben
meist
politische
Wirkung
und
richten
sich
an
Regierung
oder
Verwaltung;
sie
sind
öffentlich
dokumentiert
und
dienen
der
parlamentarischen
Kontrolle
sowie
der
Transparenz
politischer
Entscheidungsprozesse.
Demokratie
und
der
Rechtssetzung.