Parlamentsbeschlüsse
Parlamentsbeschlüsse sind formale Entscheidungen eines gesetzgebenden Organs, etwa eines Nationalparlaments, Landesparlaments oder des Europäischen Parlaments. Sie dienen der Willensbildung der Volksvertretung und können normative Rechtsakte sein oder politische Richtlinien und Aufforderungen festlegen. In vielen Parlamenten bezeichnet der Begriff die abschließende Entscheidung eines Verfahrens, unabhängig davon, ob sie unmittelbar rechtsverbindliche Normen setzt oder lediglich politische Stellungnahmen dokumentiert.
Zu den typischen Formen gehören Gesetzesbeschlüsse, mit denen das Parlament Rechtsnormen schafft oder ändert. Daneben stehen
Der Ablauf eines Parlamentsbeschlusses folgt meist einem parlamentarischen Verfahren: Vorlage durch Fraktion, Ausschussbegutachtung, Plenardebatte, ggf. Änderungsvorschläge
Die Rechtswirkung unterscheidet sich entsprechend. Gesetze, die als Gesetzesbeschlüsse verabschied werden, treten nach Inkrafttreten und Veröffentlichung
Parlamentsbeschlüsse gelten in nationalen Parlamenten ebenso wie in mehrstufigen Systemen der Gesetzgebung als zentrale Instrumente der