Ortsbildschutz
Ortsbildschutz bezeichnet in der deutschen Stadt- und Dorfplanung die absichtliche Gestaltung und Regelung des äußeren Erscheinungsbilds eines Ortes, um dessen charakteristische Bildwirkung zu bewahren. Er umfasst bauliche, gestalterische und landschaftliche Merkmale wie Gebäudetypen, Dachformen, Fassaden, Farbharmonien, Straßenräume, Grünanlagen und Denkmäler.
Auf kommunaler Ebene wird der Ortsbildschutz meist durch eine Ortsbildschutzsatzung oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt.
Ziele sind die Erhaltung der örtlichen Identität, die Förderung des Ortsbildes, der Schutz touristischer Attraktivität und
Der Schutz betrifft neue Bauprojekte sowie die Umnutzung bestehender Gebäude. Planungsbehörden prüfen Anträge unter Aspekten der
Ortsbildschutz ergänzt Denkmalschutz, bezieht sich aber eher auf das äußere Erscheinungsbild eines Ortes statt auf die