Offenbleibend
Offenbleibend ist ein Adjektiv im Deutschen, das einen Zustand beschreibt, in dem etwas nicht entschieden, nicht abgeschlossen oder offen gelassen wurde. Es bezieht sich auf Fragen, Probleme, Verträge oder Entscheidungen, die noch einer Klärung oder einer zukünftigen Handlung bedürfen. In der Praxis dient der Begriff dazu, vorhandene Unsicherheiten oder Potenziale zu kennzeichnen, ohne ein endgültiges Ergebnis vorwegzunehmen.
Der Wortstamm setzt sich aus offen und bleibend zusammen; bleibend leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs
Der Begriff kommt vorwiegend in formeller oder fachlicher Schrift vor, besonders in Rechts-, Wirtschafts- und Wissenschaftstexten.
Beispiele: Die offenbleibende Frage zur Finanzierung muss geklärt werden. Es wurden offenbleibende Punkte im Vertrag identifiziert.
Verwandte Begriffe sind offenstehend und ungeklärt. Der Unterschied liegt darin, dass offenbleibend die andauernde Offenheit betont,