Notwehrexzess
Notwehrexzess bezeichnet in der deutschen Rechtslehre die Überschreitung der von der Notwehr geschützten Verteidigungshandlung. Notwehr liegt vor, wenn ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff erfolgt und die Abwehr notwendig ist, um ihn abzuwenden. Die Abwehr muss verhältnismäßig und erforderlich sein; überschreitet der Verteidiger diese Grenzen, spricht man von Notwehrexzess oder Notwehrüberschreitung.
Rechtliche Bewertung erfolgt im Rahmen des Notwehrrechts, das in § 32 StGB geregelt ist. Grundsätzlich bleibt derjenige
Praxisbeispiele: Wer im Verlauf einer körperlichen Auseinandersetzung deutlich mehr Schaden zufügt als nötig, um den Angriff
Hinweise: Notwehrexzess ist kein eigenständiges Delikt, sondern eine Bewertungsfigur im Notwehrrecht. Die Abgrenzung zur Notwehr erfolgt