Nichtgeltendmachung
Nichtgeltendmachung bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Unterlassen, einen bestehenden Rechtsanspruch oder eine Forderung gegenüber einer anderen Partei geltend zu machen oder durchzusetzen. Sie kann sich auf vertragliche Ansprüche, Schadensersatz, Leistungsansprüche oder sonstige Rechte beziehen. Die Gründe können vielfältig sein und reichen von strategischer Abwägung über organisatorische Verzögerungen bis hin zu rechtlichen Unsicherheiten.
Rechtliche Bedeutung ergibt sich vor allem aus dem Zusammenhang mit Verjährung. In Deutschland verfallen Forderungen in
Neben der Verjährung kann Nichtgeltendmachen auch zu Verwirkung führen, insbesondere wenn der Gläubiger durch längere Untätigkeit
Praxishinweise: Rechtsgeschäfte und Forderungen sollten zeitnah geprüft werden, um Fristen nicht zu versäumen. Im Streitfall kann