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NichtExklusivverträge

NichtExklusivverträge sind Verträge, bei denen dem Käufer oder Lizenznehmer Nutzungs- oder Bezugsrechte an Produkten, Technologien oder Dienstleistungen eingeräumt werden, während der Anbieter die Rechte zugleich auch an andere Vertragspartner vergeben darf. Eine solche Vereinbarung gewährt keine Alleinberechtigung im definierten Marktsegment.

Der Vertragsinhalt umfasst typischerweise den Gegenstand der Rechte, den geografischen Geltungsbereich, die Laufzeit, das Anwendungsfeld sowie

Im Gegensatz zu Exklusivverträgen bleibt Raum für Mehrfachverträge: Exklusivverträge übertragen einem Partner das Monopol in bestimmten

Vorteile liegen auf Seiten der Anbieter durch größere Marktdurchdringung und geringeres Risiko; Käufer profitieren von Flexibilität

Rechtlich gelten NichtExklusivverträge grundsätzlich dem Zivilrecht; kartellrechtliche Bestimmungen der EU bzw. Deutschland sind zu beachten, insbesondere

Tipps zur Ausgestaltung: klare Definition des Gegenstands, Umfang, Laufzeit, Kündigung, Leistungsstandards und Eigentumsrechten; klare Regelungen zu

Leistungs-
und
Qualitätsanforderungen.
Weitere
Punkte
sind
Preis-
oder
Rabattsysteme,
Kündigungs-
und
Verlängerungsoptionen
und
ggf.
Schutzrechte
für
geistiges
Eigentum.
Häufig
enthalten
NichtExklusivverträge
Berichtspflichten,
Audits
oder
Schutzklauseln.
Märkten
oder
Nutzungsfeldern.
NichtExklusivverträge
ermöglichen
daher
mehr
Wettbewerb
unter
Anbietern
und
Käufern,
bieten
aber
auch
weniger
Kontrolle
über
Vertriebskanäle,
Markenführung
oder
Qualitätsstandards.
und
potenziell
besseren
Konditionen.
Risiken
sind
fragmentierte
Marktsteuerung,
inkonsistente
Qualität
und
Abhängigkeiten
von
mehreren
Partnern.
bei
Preisabsprachen
oder
Marktaufteilung.
Bei
grenzüberschreitenden
Geschäften
sollten
Rechtswahl
und
Währung
geregelt
werden.
Beendigung
und
Nachfolge.