NichtExklusivverträge
NichtExklusivverträge sind Verträge, bei denen dem Käufer oder Lizenznehmer Nutzungs- oder Bezugsrechte an Produkten, Technologien oder Dienstleistungen eingeräumt werden, während der Anbieter die Rechte zugleich auch an andere Vertragspartner vergeben darf. Eine solche Vereinbarung gewährt keine Alleinberechtigung im definierten Marktsegment.
Der Vertragsinhalt umfasst typischerweise den Gegenstand der Rechte, den geografischen Geltungsbereich, die Laufzeit, das Anwendungsfeld sowie
Im Gegensatz zu Exklusivverträgen bleibt Raum für Mehrfachverträge: Exklusivverträge übertragen einem Partner das Monopol in bestimmten
Vorteile liegen auf Seiten der Anbieter durch größere Marktdurchdringung und geringeres Risiko; Käufer profitieren von Flexibilität
Rechtlich gelten NichtExklusivverträge grundsätzlich dem Zivilrecht; kartellrechtliche Bestimmungen der EU bzw. Deutschland sind zu beachten, insbesondere
Tipps zur Ausgestaltung: klare Definition des Gegenstands, Umfang, Laufzeit, Kündigung, Leistungsstandards und Eigentumsrechten; klare Regelungen zu